Die Burgenländische Hochschulkonferenz (Hochschule Burgenland, Stiftung Private Pädagogische Hochschule Burgenland, Joseph Haydn Privathochschule, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz - Institut Oberschützen) schreibt den Burgenländischen Hochschulpreis 2025 aus: Er soll hervorragende Leistungen im wissenschaftlichen, pädagogischen sowie künstlerischen Bereich im Burgenland (insbesondere auch Kooperationen) anregen und für eine breite Öffentlichkeit sichtbar machen.
Der Burgenländischer Hochschulpreis 2025 wird aufgeteilt in Bachelor- und Masterarbeiten bzw. Dissertationen.
Somit ergeben sich für den Burgenländischen Hochschulpreis folgende Kategorien:
- Kategorie wissenschaftlicher, pädagogischer bzw. künstlerischer Bereich, Bachelorarbeiten:
Preisgeld von € 500,-- - Kategorie wissenschaftlicher, pädagogischer bzw. künstlerischer Bereich, Masterarbeiten:
Preisgeld von € 1.000,-- - Kategorie wissenschaftlicher, pädagogischer bzw. künstlerischer Bereich, Dissertationen:
Preisgeld von € 1.500,--
Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für das Jahr 2025 sind formlos unter Angabe des Betreffs „Bewerbung Burgenländischer Hochschulpreis 2025" bis Ende Mai 2025 bei der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland GmbH, Campus 1, 7000 Eisenstadt, z.H. Frau Mag.a Martina Landl oder digital unter hochschulpreis(at)hochschule-burgenland.at einzureichen.
Mitzusenden sind ein Exemplar der wissenschaftlichen Arbeit oder des Werkes/Projekts (*.pdf–Datei oder Soundfile) und eine Zusammenfassung der wissenschaftlichen Arbeit/des Werkes/des Projekts (Fragestellung bzw. künstlerische Idee/Projektidee, Methodik, Ergebnisse).
Eventuelle Rückfragen werden unter hochschulpreis(at)hochschule-burgenland.at beantwortet. Bewerbungen, die außerhalb des Ausschreibungszeitraumes eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Preises besteht nicht. Die Preisverleihung erfolgt in feierlichem Rahmen.
Bewerberinnen und Bewerber um den Burgenländischen Hochschulpreis müssen die österreichische oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft besitzen und eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Nachweis des Geburtsorts im Land Burgenland
- Nachweis eines Wohnsitzes im Land Burgenland (Haupt- oder Nebenwohnsitz)
- Absolvierung eines Studiums an einer Hochschule im Burgenland
- Nachweis eines Anstellungsverhältnisses an einer Hochschule im Burgenland
Bereits mit einem Burgenländischen Hochschulpreis ausgezeichnete Einreichungen sind von einer erneuten Preiszuerkennung ausgeschlossen. Die Wiedereinreichung eines Antrages, der bereits einmal für den Burgenländischen Hochschulpreis eingereicht und nicht ausgezeichnet wurde, ist hingegen zulässig.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige, von den Mitgliedern der Burgenländischen Hochschulkonferenz nominierte Fachjury, deren Entscheidungen nicht anfechtbar sind. Die Mitglieder (bzw. Delegierte) der Hochschulkonferenz selbst sind von der Mitwirkung in dieser Jury ausgeschlossen.